Hinweisgeberschutzgesetz

Nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir als ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dabei ist uns als Pflegedienst Merten & Merten GmbH ein professioneller Umgang mit Regel- oder Rechtsverstößen und der Schutz der hinweisgebenden Personen wichtig.

Die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt für die Pflegedienst Merten & Merten GmbH. 

Mit diesem Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass Hinweisgeber*innen geschützt sind und deren Identität gewahrt wird.

Hinweise können nach § 2 HinSchG auf Verstöße gegen geltendes Recht wie Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes oder EU-Ebene gerichtet sein.

Das Verfahren der internen Meldestelle ist vertraulich und wie folgt geregelt:

Die Nachricht geht telefonisch ein: ein persönlicher oder telefonischer Termin wird kurzfristig vereinbart. Die Telefonleitung ist unter der Rufnummer: [Telefonnummer folgt] auch außerhalb der Geschäftszeiten über ein Call Center (ebuero) 24 Stunden erreichbar. 

Die Nachricht geht per E-Mail ein: der Eingang der E-Mail unter [Mail folgt] wird unverzüglich bestätigt; innerhalb von 7 Tagen wird der erste Kontakt aufgenommen.

Die Nachricht geht über das Kontaktformular ein: über das Online-Formular unter https://app.cockpit.legal/#/whistleblowing/channel/581bb141-8ba2-431d-aa36-348d34191406 kann ein anonymer Hinweis abgegeben werden, der Eingang der Nachricht wird unverzüglich bestätigt und innerhalb von 7 Tagen wird der erste Kontakt aufgenommen.

Die Nachrichten werden datenschutzkonform bei der Meldestelle gespeichert.

Die Ombudsperson prüft, wie und ob dem Hinweis gefolgt werden kann. Nach 3 Monaten wird dem oder der Hinweisgeber*in mitgeteilt, wie das Verfahren geendet ist.

Kontaktmöglichkeiten:

Website: 

https://app.cockpit.legal/#/whistleblowing/channel/581bb141-8ba2-431d-aa36-348d34191406

Telefon: + 492306 9629003

E-Mail: Folgt