Bei einem Pflegegrad nach § 37 Absatz 3 SGB XI Wenn sich ein Pflegebedürftiger für die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder Bekannte entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse Anspruch auf Pflegegeld. Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können sieht der Gesetzgeber vor, dass für die pflegenden Angehörigen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen anerkannten Pflegedienst, wie uns, stattfinden. Ziel ist es, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind und pflegefachliche Unterstützung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Während dieses Beratungsgesprächs werden z.B. Hilfestellungen zu Hebe- und Lagerungstechniken aufgezeigt, Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln beantwortet sowie Informationen über Entlastungsmöglichkeiten vermittelt.